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   OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03   

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OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2009,21382)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.2009 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2009,21382)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2009,21382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2329 Abs. 1
    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    BGB § 2329 Abs. 1
    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine gemischte Schenkung dann zu vermuten, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 82, 274 [281 f.]; BGH NJW 1987, 890 [892]; BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 58/07 -, Rdn. 17, hier zitiert nach juris).

    Dabei obliegt es dem Tatrichter, die für diese Beurteilung maßgeblichen Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH NJW-RR 1996, 754 [755]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung, es sei auch ein anderer Verlauf möglich, würde dem Erwerber, der bewußt eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung der §§ 2325, 2329 BGB schützenswerte Interessen Dritter berührt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.), nämlich das auch verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Kinder auf Teilhabe am Nachlaß ihrer Eltern (vgl. BVerfGE 112, 332 ff.).

  • OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Dabei obliegt es dem Tatrichter, die für diese Beurteilung maßgeblichen Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH NJW-RR 1996, 754 [755]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Deshalb ist bei der Bewertung eines derartigen Geschäfts auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluß abzustellen und zur Bewertung der für die Lebenszeit des einen Teils zu gewährenden Leistungen eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes vorzunehmen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448 f.; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung, es sei auch ein anderer Verlauf möglich, würde dem Erwerber, der bewußt eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung der §§ 2325, 2329 BGB schützenswerte Interessen Dritter berührt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.), nämlich das auch verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Kinder auf Teilhabe am Nachlaß ihrer Eltern (vgl. BVerfGE 112, 332 ff.).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Nur den so ermittelten Restwert hat der Verfügende, hier also der Erblasser, im Zeitpunkt des Vollzugs des Geschäfts aus seinem Vermögen ausgegliedert (vgl. BGHZ 118, 49 [51]; BGHZ 125, 395 [397]; BGH NJW-RR 1996, 705 [707]).

    Der Wert des für den Erblasser bestellten Wohnungsrechts ist bei der Bewertung nach dem Stichtag zum Erbfall, anders als bei der zum Stichtag der Übertragung des Hausgrundstücks, nicht abzusetzen, weil es mit dem Erbfall erloschen ist (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; BGHZ 125, 395 [397, 399]; BGH NJW-RR 2006, 877 ff.).

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Nur den so ermittelten Restwert hat der Verfügende, hier also der Erblasser, im Zeitpunkt des Vollzugs des Geschäfts aus seinem Vermögen ausgegliedert (vgl. BGHZ 118, 49 [51]; BGHZ 125, 395 [397]; BGH NJW-RR 1996, 705 [707]).

    Der Wert des für den Erblasser bestellten Wohnungsrechts ist bei der Bewertung nach dem Stichtag zum Erbfall, anders als bei der zum Stichtag der Übertragung des Hausgrundstücks, nicht abzusetzen, weil es mit dem Erbfall erloschen ist (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; BGHZ 125, 395 [397, 399]; BGH NJW-RR 2006, 877 ff.).

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr zur Bejahung einer gemischten Schenkung, daß sich die Vertragsparteien über die teilweise Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754 [755]).

    Dabei obliegt es dem Tatrichter, die für diese Beurteilung maßgeblichen Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH NJW-RR 1996, 754 [755]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Bei einer davon abweichenden Bewertung, es sei auch ein anderer Verlauf möglich, würde dem Erwerber, der bewußt eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung der §§ 2325, 2329 BGB schützenswerte Interessen Dritter berührt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.), nämlich das auch verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Kinder auf Teilhabe am Nachlaß ihrer Eltern (vgl. BVerfGE 112, 332 ff.).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine gemischte Schenkung dann zu vermuten, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 82, 274 [281 f.]; BGH NJW 1987, 890 [892]; BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 58/07 -, Rdn. 17, hier zitiert nach juris).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Der Wert des für den Erblasser bestellten Wohnungsrechts ist bei der Bewertung nach dem Stichtag zum Erbfall, anders als bei der zum Stichtag der Übertragung des Hausgrundstücks, nicht abzusetzen, weil es mit dem Erbfall erloschen ist (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; BGHZ 125, 395 [397, 399]; BGH NJW-RR 2006, 877 ff.).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Nur den so ermittelten Restwert hat der Verfügende, hier also der Erblasser, im Zeitpunkt des Vollzugs des Geschäfts aus seinem Vermögen ausgegliedert (vgl. BGHZ 118, 49 [51]; BGHZ 125, 395 [397]; BGH NJW-RR 1996, 705 [707]).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
    Ergänzungsansprüche nach den §§ 2325, 2329 Abs. 1 BGB setzen mithin voraus, daß der Erblasser dem in Anspruch genommenen Dritten eine Schenkung im Sinne von § 516 BGB gemacht hat, also eine Zuwendung, die den Empfänger aus dem Vermögen des Gebers bereichert und bei der beide Teile darüber einig sind, daß sie unentgeltlich erfolgt (vgl. BGHZ 59, 132 [135]; BGHZ 157, 178 ff. unter II, 1).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 58/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings hinsichtlich einer Erhöhung

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

  • OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07

    Hinzurechnung von gemischten Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten;

  • OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91

    Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2014 - 7 U 177/11

    Pflichtteilsergänzung bei Veräußerung von Vermögenswerten des Erblassers zu

    Dabei kann er sich indes auf eine in der Rechtsprechung anerkannte Beweiserleichterung berufen (OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009 - 2 U 80/03).
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Rechtsprechung
   BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B   

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https://dejure.org/2003,15389
BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B (https://dejure.org/2003,15389)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B (https://dejure.org/2003,15389)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - B 2 U 80/03 B (https://dejure.org/2003,15389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulasung der Revision - Schlüssige Darlegung von Verfahrensmängeln - Unzureichende Beachtung ohne anwaltliche Vertretung verfasster Schriftsätze - Anorderungen an Beweisantrag - Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - kein "übergangener" Beweisantrag - Terminverlegung - rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Im Übrigen hat es der Kläger auch versäumt, darzulegen, aus welchen Gründen im Einzelnen sich das Berufungsgericht hätte gedrängt fühlen müssen, einem solchen sinngemäß gestellten Beweisantrag zu folgen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5), und welches für ihn günstige Ergebnis die von ihm für erforderlich gehaltene Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte.
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG auch bei einem im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt sein (vgl dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - und vom 2. Januar 2002 - B 2 U 298/01 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6) und den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG auch bei einem im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt sein (vgl dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - und vom 2. Januar 2002 - B 2 U 298/01 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6) und den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Der Kläger hätte darlegen müssen, welchem konkreten Beweisantrag das LSG nicht gefolgt sein soll, und er hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 215).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass die Zulassungsgründe schlüssig dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02

    Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen kann auch nicht über den Umweg der Vorschriften zum rechtlichen Gehör erweitert werden (vgl Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/97 = HV-Info 1993, 1406 und vom 28. August 2002 - B 2 U 191/02 B -, jeweils mwN).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Eine bei nicht gestelltem Beweisantrag unzulässige Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht wird nicht über den Umweg der Verletzung von Hinweispflichten (§§ 106 Abs. 1 und 112 Abs. 2 SGG) zulässig (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 18.08.1999 - B 2 U 313/98 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verkürzung der Ladungsfrist

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Dafür hätte er indes darlegen müssen, dass er gegenüber dem Gericht zumindest sinngemäß zum Ausdruck gebracht habe, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen und deshalb um eine Verlegung zu bitten (vgl Beschluss des Senats vom 18. August 1999 - B 2 U 313/98 B).
  • OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit Angabe eines Rechtsformzusatzes;

    Auszug aus BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG auch bei einem im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt sein (vgl dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - und vom 2. Januar 2002 - B 2 U 298/01 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6) und den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechen muss (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    War dies - wie hier - nicht der Fall, so kommen zum einen weniger strenge Anforderungen an Form und Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags zur Anwendung (BSG vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5).

    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er darlegt, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt zu haben; dazu gehört die Angabe, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (BSG vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4).

  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Dann sind an Form und Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags weniger strenge Anforderungen zu stellen (BSG Beschlüsse vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4 und vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5; Becker, SGb 2007, 328, 331).

    Vielmehr muss auch ein solcher Beteiligter darlegen, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt zu haben, und deshalb angeben, welche konkreten Punkte er am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten hat und auf welche Beweismittel das Gericht hätte zurückgreifen sollen, um welchen Sachverhalt weiter aufzuklären (BSG Beschlüsse vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4 und vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - BeckRS 2010, 71863) .

    Deshalb müssen auch unvertretene Kläger dem Berufungsgericht verdeutlichen, dass und ggf wo sie die Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehen und deshalb im Berufungsverfahren auf die Sachverhaltsaufklärung hinwirken, deren Unterlassen sie nunmehr rügen (BSG Beschlüsse vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4 und vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5; Kummer, aaO, RdNr 732) .

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 222/18 B

    Früherer Beginn einer Regelaltersrente

    Zwar sind an Form, Inhalt, Formulierung und Präzisierung eines Beweisantrags verminderte Anforderungen zu stellen, wenn der Beschwerdeführer - wie hier - in der Berufungsinstanz durch keinen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2015 - B 5 R 206/15 B - Juris RdNr 8; BSG Beschlüsse vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5 und vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6 S 14) .

    Gleichwohl muss auch ein solcher Beteiligter darlegen, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt zu haben, und deshalb angeben, welche konkreten Punkte er am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten hat und auf welche Beweismittel das Gericht hätte zurückgreifen sollen, um welchen Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 14.5.2014 - B 13 R 72/14 B - Juris RdNr 9) .

    Auch unvertretene Kläger müssen dem Berufungsgericht verdeutlichen, dass und ggf wo sie die Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehen und deshalb im Berufungsverfahren auf die Sachverhaltsaufklärung hinwirken, deren Unterlassen sie nunmehr rügen (vgl BSG Beschlüsse vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4 und vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5) .

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03   

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https://dejure.org/2003,31958
OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2 U 80/03 (https://dejure.org/2003,31958)
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  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Die Frage einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir/AntiVirus - GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück) unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Auch wenn der Verkehr den ersten Buchstaben eines Wortes in der Regel eine größere Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2001, 1161, 1163 - CompuNet/ComNet; Ingerl-Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 5, 454), sind die vorliegenden Unterschiede ausreichend, um in Anbetracht der geringen Kennzeichnungskraft der Marke "PE" für Produkte der Altersversorgung eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Die Frage einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir/AntiVirus - GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück) unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Im Fall von Marken oder Markenbestandteilen, die an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen der Veränderungen gegenüber der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnten, ist der Schutzumfang der eingetragenen Marke jedoch eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH a.a.O - AntiVir/AntiVirus; GRUR 1989, 264, 265 - Reynolds R1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - Roth-Händle-Kentucky/Cenduggy).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 80/03
    Im Fall von Marken oder Markenbestandteilen, die an eine beschreibende Angabe angelehnt sind und nur wegen der Veränderungen gegenüber der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnten, ist der Schutzumfang der eingetragenen Marke jedoch eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - trotz seiner Anlehnung an die freizuhaltende Angabe - die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH a.a.O - AntiVir/AntiVirus; GRUR 1989, 264, 265 - Reynolds R1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - Roth-Händle-Kentucky/Cenduggy).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 07.06.2006 - L 2 U 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,79970
LSG Saarland, 07.06.2006 - L 2 U 80/03 (https://dejure.org/2006,79970)
LSG Saarland, Entscheidung vom 07.06.2006 - L 2 U 80/03 (https://dejure.org/2006,79970)
LSG Saarland, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - L 2 U 80/03 (https://dejure.org/2006,79970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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